1781-85 Kaiserliche Toleranzpatente in den Habsburger Landen

Kaiser Joseph II. war ein Vertreter des „aufgeklärten Absolutismus“, also einer monarchischen Staatsform, die dem Ideengut der Aufklärung aufgeschlossen gegenüberstand und ihr Regierungshandeln auch daraus ableitete. Für die Lande, auf die er Zugriff hatte, lockerte er in mehreren Schritten die Fesseln des Staatskirchentums und der Deklassierung religiöser Minderheiten: ab 1781 durften Protestanten erstmals Bethäuser bauen, die allerdings nicht wie Kirchen aussehen durften (volle Gleichstellung erhielten sie aber erst 1861), 1782 wurden die Ghettos für Juden abgeschafft und ihnen die Gewerbefreiheit zugestanden, 1785 das Verbot der Freimaurer aufgehoben. Der Toleranzgedanke gegenüber Andersdenkenden und -glaubenden, ein Grundgedanke der Aufklärung, stand dabei Pate. Allerdings trugen diese Toleranzpatente noch den Stempel der gnädigen Gewährung, nicht des zustehenden Rechtes.
Es existieren weitere, meist politisch motivierte Toleranzedikte aus dieser Zeit:: Büdingen 1712, Russland 1773 und Preußen 1847, hier erstmals mit dem Recht auf Kirchenaustritt.